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Lizenzbedingungen für die Software „WebVereint“

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

(1) Diese Lizenzbedingungen regeln, wie die Software „WebVereint“ (im Folgenden „Software“) genutzt werden darf. Sie gelten zwischen

Digelite
Philipp Herrmann
Kreuzstr. 16a
49492 Westerkappeln

Die vollständigen Angaben stehen im Impressum unter https://digelite.de/agb/impressum/.

(im Folgenden „Digelite“) und dem Verein, Unternehmen oder der sonstigen Organisation, die die Software auf ihrer Website einsetzt (im Folgenden „Lizenznehmer“).

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn eine Person mit Leitungsrechten in der Software diese Lizenzbedingungen vor der ersten Freischaltung einer Website im Namen des Lizenznehmers annimmt und Digelite die Website freischaltet. Ohne Annahme wird keine Website freigeschaltet.

(3) Digelite schließt diesen Vertrag nur mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, mit Vereinen, Stiftungen und anderen juristischen Personen sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die annehmende Person bestätigt mit der Annahme, dass sie für den Lizenznehmer handeln darf.

(4) Den Kauf der Lizenz regelt der Vertrag mit dem Verkäufer, also Preis, Zahlung, Update-Zeitraum und Mängel der gekauften Lizenz. Hat der Lizenznehmer bei Digelite gekauft, sind das die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für „WebVereint“ (https://webvereint.de/agb.html). Hat er bei einem Wiederverkäufer gekauft, ist es sein Vertrag mit dem Wiederverkäufer. Der Wiederverkäufer ist nicht berechtigt, im Namen von Digelite zu handeln oder Zusagen für Digelite zu machen.

(5) Für diese Lizenzbedingungen verlangt Digelite vom Lizenznehmer keine gesonderte Vergütung.

(6) Abweichende Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers gelten nicht.

§ 2 Nutzungsrechte

(1) Mit der Freischaltung erhält der Lizenznehmer von Digelite das einfache (nicht ausschließliche), zeitlich unbefristete Recht, die Software auf der Website zu nutzen, die mit dem Lizenzschlüssel freigeschaltet ist. Ein Lizenzschlüssel gilt für die Zahl von Websites, für die er ausgestellt ist. Eine Website ist eine WordPress-Installation unter einer Domain. Solange die Vergütung für den Lizenzschlüssel nicht vollständig an Digelite gezahlt ist, ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.

(2) Das Nutzungsrecht umfasst:

  • das Installieren, Laden, Ausführen und Speichern der Software auf der freigeschalteten Website und dem zugehörigen Server;
  • Vervielfältigungen, die für die bestimmungsgemäße Nutzung notwendig sind, einschließlich einer Test- oder Staging-Kopie der Website, die nicht öffentlich zugänglich ist;
  • die Anfertigung von Sicherungskopien.

(3) Soweit diese Bedingungen nichts anderes erlauben, ist dem Lizenznehmer nicht gestattet:

  • a) die Software ganz oder in Teilen zu vervielfältigen, soweit dies nicht für die bestimmungsgemäße Nutzung nach Absatz 2 notwendig ist;
  • b) die Software auf weiteren Websites als den freigeschalteten zu nutzen;
  • c) die Software, ihren Quelltext oder Teile davon an Dritte weiterzugeben, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen, insbesondere auf Download-Portalen, in öffentlichen Code-Verzeichnissen (z. B. GitHub) oder über Angebote, die Plugins weiterverkaufen;
  • d) Unterlizenzen zu erteilen oder die Software zu vermieten, zu verleihen oder Dritten zur Nutzung zu überlassen;
  • e) veränderte Fassungen der Software oder Werke, die auf ihr beruhen, an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen;
  • f) den Lizenzschlüssel an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen;
  • g) die Prüfung des Lizenzschlüssels zu entfernen, zu umgehen oder unwirksam zu machen;
  • h) Urheber-, Marken- und Lizenzhinweise in der Software zu entfernen oder zu verändern.

Wer Lizenzen nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Digelite zum Weiterverkauf erworben hat, darf Lizenzschlüssel abweichend von Buchstabe d und f nach den dortigen Regeln weitergeben.

(4) Der Lizenznehmer darf die Software für die Zwecke seiner eigenen Website anpassen, solange die angepasste Fassung nur auf der freigeschalteten Website eingesetzt wird. Für Störungen, die auf solchen Anpassungen beruhen, steht Digelite nicht ein. Digelite empfiehlt, Anpassungen über die Erweiterungsmöglichkeiten von WordPress (Hooks, Filter) vorzunehmen, da Aktualisierungen den Quelltext ersetzen.

(5) Dienstleister, die für den Lizenznehmer dessen Website betreuen (z. B. Agentur, Hoster, Wiederverkäufer), dürfen die Software im Rahmen dieser Betreuung für den Lizenznehmer nutzen. Der Lizenznehmer verpflichtet sie auf diese Bedingungen.

(6) Die gesetzlichen Befugnisse des Lizenznehmers nach §§ 69d und 69e UrhG, insbesondere zur Sicherungskopie, zum Beobachten, Untersuchen und Testen der Software sowie zur Fehlerberichtigung, bleiben unberührt.

(7) Digelite behält sich alle Rechte an der Software vor, soweit sie dem Lizenznehmer nicht ausdrücklich eingeräumt werden. Die Namen „Digelite“ und „WebVereint“ sowie die zugehörigen Logos darf der Lizenznehmer nur zur Bezeichnung der Software verwenden, nicht für eigene oder veränderte Produkte.

§ 3 Aktualisierungen und Support

(1) Solange für den Lizenzschlüssel ein Update-Zeitraum besteht, stellt Digelite neue Fassungen der Software über die Aktualisierungsfunktion von WordPress bereit, soweit Digelite solche Fassungen veröffentlicht. Für Aktualisierungen gelten diese Bedingungen entsprechend. Den Update-Zeitraum vereinbart der Käufer des Lizenzschlüssels mit seinem Verkäufer. Bis wann er läuft, zeigt die Software auf der Seite „Lizenz“ an.

(2) Endet der Update-Zeitraum, darf der Lizenznehmer die zuletzt bezogene Fassung unbefristet weiter nutzen. Ohne Aktualisierungen werden künftige Fassungen von WordPress und PHP sowie Sicherheitslücken nicht berücksichtigt.

(3) Während des Update-Zeitraums kann sich der Lizenznehmer mit Fragen zur Software an Digelite wenden. Erste Anlaufstelle ist das Handbuch unter https://handbuch.webvereint.de, weitergehende Anfragen gehen per E-Mail an info@digelite.de. Das gilt auch, wenn der Lizenznehmer die Lizenz bei einem Wiederverkäufer gekauft hat.

(4) Ein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen besteht nicht.

§ 4 Pflichten des Lizenznehmers

(1) Der Lizenznehmer sorgt dafür, dass seine Website die Systemvoraussetzungen erfüllt, die im Handbuch genannt sind.

(2) Der Lizenznehmer sichert die Daten seiner Website regelmäßig in einem Abstand, der ihrer Bedeutung angemessen ist, und in jedem Fall vor der Installation einer Aktualisierung.

(3) Der Lizenznehmer hält den Lizenzschlüssel und die Zugangsdaten zu seiner Website geheim. Erfährt er von einem Missbrauch des Lizenzschlüssels, teilt er das Digelite unverzüglich mit.

(4) Der Lizenznehmer ist für die Daten, die er mit der Software verarbeitet, selbst verantwortlich. Das gilt insbesondere für die Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Rechtsgrundlagen und die Informationspflichten gegenüber seinen Mitgliedern und Kunden.

§ 5 Lizenzprüfung, Mitteilungen und Datenschutz

(1) Beim Freischalten, bei der täglichen Prüfung des Lizenzstands und beim Laden von Aktualisierungen übermittelt die Software an den Lizenzserver von Digelite den Lizenzschlüssel, die Adresse der Website, die installierte Versionsnummer und den Namen des Vereins oder der Organisation, wie er in den Einstellungen der Software eingetragen ist. Digelite verwendet diese Angaben, um die Lizenz zu prüfen, sie dem Lizenznehmer zuzuordnen, Aktualisierungen bereitzustellen und Missbrauch des Lizenzschlüssels zu erkennen.

(1a) Gibt der Lizenznehmer in der Software die Art seines Vereins oder seiner Organisation und sein Bundesland an, übermittelt die Software auch diese Angaben an den Lizenzserver. Die Angaben sind freiwillig und lassen sich in der Software jederzeit ändern oder leeren. Digelite verwendet sie, um die Lizenzen zu verwalten und ihre Nutzung zu überblicken, für eigene Statistiken, die nur zusammengefasste Zahlen enthalten, und damit die Software Mitteilungen nach Vereinsart und Bundesland auswählen kann. Digelite gibt die Angaben nicht an Dritte weiter.

(2) Nimmt der Lizenznehmer diese Lizenzbedingungen in der Software an, übermittelt die Software zusätzlich die angenommene Fassung, eine Prüfsumme ihres Textes sowie Namen und E-Mail-Adresse der Person, die für den Lizenznehmer annimmt. Digelite hält damit fest, welche Fassung für welche Website wann und von wem angenommen wurde.

(3) Außerdem fragt die Software regelmäßig beim Lizenzserver nach, ob es Mitteilungen von Digelite zur Software gibt, etwa zu Aktualisierungen, Sicherheit oder neuen Fassungen dieser Bedingungen. Dabei übermittelt sie weder den Lizenzschlüssel noch Angaben über die Website. Ob eine Mitteilung für den Lizenznehmer bestimmt ist, prüft die Software auf seiner Website.

(4) Personenbezogene Daten der Mitglieder oder Kunden des Lizenznehmers werden nicht übermittelt. Die Daten, die der Lizenznehmer mit der Software verarbeitet, bleiben auf seinem Server. Digelite hat darauf keinen Zugriff und verarbeitet sie nicht im Auftrag. Gewährt der Lizenznehmer Digelite Zugriff auf seine Website, schließen die Parteien vorher einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

(5) Wie Digelite die Daten nach den Absätzen 1 bis 3 und 1a verarbeitet, regelt die Datenschutzerklärung unter https://webvereint.de/datenschutz.html.

§ 6 Haftung

(1) Ansprüche wegen Mängeln der gekauften Lizenz richtet der Lizenznehmer an seinen Verkäufer (§ 1 Abs. 4). Unabhängig davon behebt Digelite Fehler der Software im Rahmen von Aktualisierungen nach § 3.

(2) Digelite haftet dem Lizenznehmer unbeschränkt

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • nach dem Produkthaftungsgesetz;
  • im Umfang einer übernommenen Garantie;
  • wenn Digelite einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Digelite nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Bei Datenverlust haftet Digelite nur für den Aufwand, der bei einer Datensicherung nach § 4 Abs. 2 zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.

(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Digelite.

§ 7 Weitergabe an einen Nachfolger

(1) Der Lizenznehmer darf sein Nutzungsrecht insgesamt an einen Dritten übertragen, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 erfüllt, zum Beispiel bei einer Verschmelzung von Vereinen.

(2) Voraussetzung ist, dass der Lizenznehmer die Software auf allen Websites deinstalliert und alle eigenen Kopien löscht, dass der Erwerber diesen Lizenzbedingungen zustimmt und dass Digelite die Übertragung mit Namen und Anschrift des Erwerbers in Textform mitgeteilt wird. Der Lizenzschlüssel wird dann auf den Erwerber umgeschrieben.

§ 8 Verstöße

(1) Verstößt der Lizenznehmer gegen § 2 Abs. 3, darf Digelite den Lizenzschlüssel für Aktualisierungen und Support sperren, bis der Verstoß beendet ist.

(2) Bei einem schwerwiegenden Verstoß, insbesondere bei Weitergabe oder Veröffentlichung der Software (§ 2 Abs. 3 Buchst. c bis f), kann Digelite den Vertrag nach erfolgloser Abmahnung aus wichtigem Grund kündigen. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn dem Lizenznehmer die Unzulässigkeit seines Handelns offensichtlich war. Mit der Kündigung erlischt das Nutzungsrecht. Der Lizenznehmer muss die Software dann deinstallieren und alle Kopien löschen.

(3) Weitergehende Ansprüche von Digelite, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, bleiben unberührt.

§ 9 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Digelite kann dem Lizenznehmer geänderte Lizenzbedingungen in der Software oder in Textform anbieten. Sie gelten nur, wenn der Lizenznehmer ihnen ausdrücklich zustimmt. Stimmt er nicht zu, gelten die bisherigen Bedingungen weiter.

(2) Die Nutzung der Software, Aktualisierungen und Support hängen nicht von der Zustimmung zu einer geänderten Fassung ab. Bereits erworbene Nutzungsrechte bleiben in jedem Fall unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Fassungen der Software, die Digelite ausdrücklich unter der GNU General Public License ausgeliefert hat, behalten diese Lizenz. Für alle Fassungen ab Version 1.0.0 gelten diese Bedingungen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Ist der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Digelite in Westerkappeln.

(4) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für WebVereint