Allgemeine Geschäftsbedingungen für WebVereint
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung der Software „WebVereint“ (im Folgenden „Software“) zwischen
DigelitePhilipp Herrmann
Kreuzstr. 16a
49492 Westerkappeln
Die vollständigen Angaben stehen im Impressum unter https://digelite.de/agb/impressum/.
(im Folgenden „Digelite“) und dem Kunden. Sie regeln den Kauf der Software. Wie die Software genutzt werden darf, regeln die Lizenzbedingungen (§ 6).
(2) Digelite schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, mit Vereinen, Stiftungen und anderen juristischen Personen sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt bei der Bestellung, dass er nicht als Verbraucher handelt. Bestellt eine natürliche Person für einen Verein oder ein Unternehmen, handelt sie in dessen Namen. Vertragspartner und Rechnungsempfänger ist dann der Verein oder das Unternehmen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Digelite ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrags ist die dauerhafte Überlassung der Software als Plugin für WordPress zur Nutzung auf der oder den im Vertrag bestimmten Websites des Kunden. Die Software wird in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung zum Herunterladen bereitgestellt.
(2) Die Funktionen der Software ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung. Leistungsbeschreibung ist das Handbuch zur Software unter https://handbuch.webvereint.de. Das Handbuch nennt auch die Systemvoraussetzungen, insbesondere die Versionen von WordPress und PHP.
(3) Zum Vertrag gehört ein Lizenzschlüssel. Er schaltet die Software auf der lizenzierten Website frei und berechtigt während des Update-Zeitraums (§ 5) zum Bezug von Aktualisierungen und Support.
(4) Nicht Gegenstand des Vertrags sind:
- Installation, Einrichtung, Datenübernahme, Schulung und Anpassungen der Software, sofern nicht gesondert vereinbart;
- der Betrieb der Website, das Hosting und Datensicherungen;
- das Theme von Digelite. Es steht weiter unter der GNU General Public License und ist nicht Teil der Software im Sinne dieser Bedingungen;
- Leistungen Dritter, die der Kunde über die Software anbindet (z. B. Zahlungsdienste, Buchhaltungssoftware, Banken, E-Mail-Versand). Dafür schließt der Kunde eigene Verträge mit diesen Anbietern.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Software auf den Websites von Digelite ist kein bindendes Angebot.
(2) Der Kunde bestellt über das Bestellformular auf https://webvereint.de. Die Bestellung läuft in diesen Schritten ab:
- a) Der Kunde gibt die Angaben zum Verein oder Unternehmen, zur Rechnungsanschrift, zur Zahl der Websites und zu ihren Adressen ein.
- b) Er bestätigt, dass er nicht als Verbraucher handelt (§ 1 Abs. 2), und dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat.
- c) Vor dem Absenden kann er alle Eingaben prüfen und mit den Mitteln des Formulars und des Browsers berichtigen.
- d) Mit der Schaltfläche „Bestellung absenden“ gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags zu diesen Bedingungen ab.
Eine Bestellung in Textform, etwa per E-Mail an info@digelite.de, ist ebenfalls möglich. Sie muss dieselben Angaben enthalten.
(3) Digelite bestätigt den Eingang einer Bestellung über das Formular unverzüglich per E-Mail. Die Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme der Bestellung.
(4) An seine Bestellung ist der Kunde fünf Werktage nach ihrem Eingang gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn Digelite die Bestellung innerhalb dieser Frist in Textform annimmt. Als Annahme gilt auch die Übersendung der Rechnung oder des Lizenzschlüssels. Den Lizenzschlüssel übermittelt Digelite nach Eingang der Zahlung. Digelite kann ihn auch früher übermitteln.
(5) Digelite speichert den Inhalt der Bestellung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit unter https://webvereint.de/agb.html abrufbar und lassen sich dort speichern und drucken. Digelite sendet sie dem Kunden außerdem mit der Eingangsbestätigung. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Vergütung wird je lizenzierter Website berechnet. Sie umfasst die dauerhafte Lizenz und den ersten Update-Zeitraum von zwölf Monaten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
(2) Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Der Kunde zahlt per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto. Für jede Verlängerung nach § 5 Abs. 2 stellt Digelite zu Beginn des Verlängerungszeitraums eine neue Rechnung. Für sie gilt Satz 1 entsprechend.
(3) Ist der Kunde mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, darf Digelite die Bereitstellung von Aktualisierungen und Support bis zur Zahlung aussetzen. Weitere Rechte bleiben unberührt.
§ 5 Update-Zeitraum, Laufzeit und Kündigung
(1) Der Update-Zeitraum beträgt zwölf Monate. Er beginnt mit der Übermittlung des Lizenzschlüssels. Während des Update-Zeitraums erhält der Kunde Aktualisierungen (§ 7) und Support (§ 8).
(2) Der Update-Zeitraum verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von vier Wochen zu seinem Ende in Textform gekündigt wird. Für jede Verlängerung zahlt der Kunde die jährliche Vergütung, die zu Beginn des Verlängerungszeitraums gilt. Eine Erhöhung der jährlichen Vergütung teilt Digelite mindestens sechs Wochen vor Beginn des Verlängerungszeitraums in Textform mit. Der Kunde kann in diesem Fall bis zum Beginn des Verlängerungszeitraums kündigen. Auf dieses Recht weist Digelite in der Mitteilung hin.
(3) Die Kündigung nach Absatz 2 beendet nur den Bezug von Aktualisierungen und Support. Das Nutzungsrecht nach den Lizenzbedingungen bleibt bestehen. Nach Ablauf des Update-Zeitraums darf der Kunde die zuletzt bezogene Fassung unbefristet weiter nutzen. Ein Anspruch auf weitere Aktualisierungen besteht dann nicht. Digelite weist darauf hin, dass ohne Aktualisierungen künftige Fassungen von WordPress und PHP sowie Sicherheitslücken nicht berücksichtigt werden.
(4) Das Recht beider Parteien, den Update-Zeitraum aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Digelite insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung mehr als 30 Tage in Verzug ist und auch nach einer Mahnung mit Fristsetzung nicht zahlt. Die Kündigung des Nutzungsrechts bei Verstößen richtet sich nach § 14.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform. Eine E-Mail genügt.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Die Nutzungsrechte an der Software räumt Digelite nach den Lizenzbedingungen für „WebVereint“ ein (abrufbar unter https://webvereint.de/lizenzbedingungen.html). Wer die Software einsetzt, nimmt die Lizenzbedingungen vor der ersten Freischaltung einer Website in der Software an.
(2) Digelite schuldet dem Kunden für jede bezahlte Website einen Lizenzschlüssel, mit dem sich die Software nach Annahme der Lizenzbedingungen freischalten lässt. Setzt der Kunde die Software selbst ein, gelten für ihn die Lizenzbedingungen. Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
§ 7 Aktualisierungen und Pflege
(1) Während des Update-Zeitraums stellt Digelite dem Kunden neue Fassungen der Software über die Aktualisierungsfunktion von WordPress bereit, soweit Digelite solche Fassungen veröffentlicht. Für Aktualisierungen gelten diese Bedingungen und die Lizenzbedingungen entsprechend.
(2) Ein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen besteht nicht. Digelite darf die Software weiterentwickeln, solange die vereinbarten Kernfunktionen erhalten bleiben.
(3) Digelite kann die Unterstützung älterer Fassungen von WordPress oder PHP beenden, wenn deren Hersteller sie nicht mehr pflegen oder ihre weitere Unterstützung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre. Digelite kündigt das mindestens drei Monate vorher im Handbuch und per E-Mail an die vom Kunden angegebene Adresse an.
§ 8 Support
(1) Während des Update-Zeitraums erhält der Kunde Support zur Installation, Einrichtung und Nutzung der Software. Der Support umfasst die Beantwortung von Fragen zur Software und die Hilfe bei Fehlern der Software.
(2) Erste Anlaufstelle ist das Handbuch zur Software unter https://handbuch.webvereint.de. Weitergehende Anfragen richtet der Kunde per E-Mail an info@digelite.de. Er gibt dabei die Adresse der Website an, auf der die Software installiert ist, und beschreibt sein Anliegen nachvollziehbar.
(3) Digelite beantwortet Anfragen in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Diese Angabe ist ein Richtwert. Eine bestimmte Reaktions- oder Lösungszeit ist nicht vereinbart.
(4) Nicht zum Support gehören insbesondere
- Anpassungen und Erweiterungen der Software nach Wünschen des Kunden;
- die Einrichtung oder Fehlersuche auf der Website des Kunden durch Digelite;
- Schulungen;
- Fragen zu WordPress, zum Hosting, zu Themes oder Plugins Dritter, soweit sie nicht das Zusammenspiel mit der Software betreffen;
- Störungen nach § 12 Abs. 3;
- rechtliche Beratung, auch zum Datenschutz.
Solche Leistungen kann Digelite auf Anfrage gesondert gegen Vergütung anbieten. Für einen Zugriff auf die Website des Kunden gilt § 5 Abs. 4 Satz 4 der Lizenzbedingungen.
(5) Die Mängelansprüche nach § 12 bleiben vom Support unberührt.
§ 9 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält die Lizenzschlüssel geheim, bis er sie selbst einsetzt oder nach § 11a weitergibt. Erfährt er von einem Missbrauch, teilt er das Digelite unverzüglich mit.
(2) Setzt der Kunde die Software selbst ein, gelten für ihn die Pflichten nach § 4 der Lizenzbedingungen, insbesondere Systemvoraussetzungen und Datensicherung.
(3) Der Kunde hält seine E-Mail-Adresse und seine Rechnungsanschrift aktuell. Mitteilungen von Digelite nach diesen Bedingungen gehen an die zuletzt angegebene E-Mail-Adresse.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Was die Software an den Lizenzserver von Digelite übermittelt, regelt § 5 der Lizenzbedingungen.
(2) Die Daten, die mit der Software verarbeitet werden, bleiben auf dem Server der jeweiligen Website. Digelite hat darauf keinen Zugriff und verarbeitet sie nicht im Auftrag.
(3) Wie Digelite die Angaben aus der Bestellung und die Daten des Lizenzservers verarbeitet, regelt die Datenschutzerklärung unter https://webvereint.de/datenschutz.html.
(4) Die Parteien behandeln Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich, auch nach dem Ende des Vertrags. Das gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß gegen diese Pflicht öffentlich bekannt sind oder die eine Partei aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Pflicht offenlegen muss.
§ 11 Übertragung des Vertrags an einen Nachfolger
(1) Der Kunde darf seinen Vertrag mit allen Lizenzen insgesamt an einen Dritten übertragen, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 erfüllt. Eine Aufteilung der Lizenz ist nicht zulässig.
(2) Voraussetzung ist, dass der Kunde
- a) die Nutzung der Software vollständig aufgibt, sie auf allen Websites deinstalliert und alle eigenen Kopien einschließlich Sicherungskopien löscht oder unbrauchbar macht;
- b) dem Erwerber diese Bedingungen und die Lizenzbedingungen übergibt und der Erwerber ihnen zustimmt;
- c) Digelite die Übertragung mit Namen und Anschrift des Erwerbers in Textform mitteilt.
(3) Mit der Übertragung erlöschen die Rechte des Kunden. Der Lizenzschlüssel wird auf den Erwerber umgeschrieben. Ein noch laufender Update-Zeitraum geht auf ihn über.
§ 11a Wiederverkauf
(1) Der Kunde darf Lizenzen für einzelne Websites im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Endkunden weiterverkaufen, die die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 erfüllen. Abweichend von § 2 Abs. 3 Buchst. d und f der Lizenzbedingungen und von § 11 Abs. 1 Satz 2 darf er dafür jeden Lizenzschlüssel an genau einen Endkunden weitergeben. Bestellt der Kunde Lizenzen zum Weiterverkauf, gibt er das bei der Bestellung an.
(2) Für Lizenzen zum Weiterverkauf stellt Digelite je Website einen eigenen Lizenzschlüssel aus. Die Lizenzschlüssel übermittelt Digelite nach Eingang der Zahlung.
(3) Das Nutzungsrecht an einer weiterverkauften Lizenz erhält der Endkunde unmittelbar von Digelite, indem er vor der ersten Freischaltung die Lizenzbedingungen (§ 6) annimmt. Der Kunde selbst darf die Software auf dieser Website nur im Auftrag des Endkunden installieren und einrichten (§ 2 Abs. 5 der Lizenzbedingungen).
(4) Der Kunde
- a) weist den Endkunden vor dem Kauf darauf hin, dass für die Nutzung die Lizenzbedingungen von Digelite gelten, und nennt ihm die Adresse, unter der sie abrufbar sind;
- b) gibt keine Zusagen, Garantien oder Erklärungen im Namen von Digelite ab und tritt nicht als deren Vertreter auf;
- c) verwendet die Namen „Digelite“ und „WebVereint“ nur zur Bezeichnung der Software;
- d) nennt Digelite auf Anfrage bei begründetem Verdacht eines Missbrauchs den Endkunden, an den er einen bestimmten Lizenzschlüssel weitergegeben hat.
(5) Vergütung, Update-Zeitraum und Kündigung richten sich für jeden weiterverkauften Lizenzschlüssel weiter nach §§ 4 und 5 im Verhältnis zwischen Digelite und dem Kunden. Endet der Update-Zeitraum eines Lizenzschlüssels, erhält der Endkunde keine Aktualisierungen und keinen Support mehr; sein Nutzungsrecht bleibt bestehen. Der Kunde informiert den Endkunden darüber selbst. Digelite kann dem Endkunden anbieten, den Update-Zeitraum unmittelbar mit Digelite fortzusetzen.
(6) Seine Verkaufspreise bestimmt der Kunde selbst.
(7) Für Mängel gegenüber dem Endkunden haftet der Kunde nach seinem Vertrag mit dem Endkunden. Ansprüche des Kunden gegen Digelite richten sich nach §§ 12 und 13.
§ 12 Gewährleistung
(1) Digelite gewährleistet, dass die Software bei Überlassung die vereinbarte Beschaffenheit nach der Leistungsbeschreibung hat und der Nutzung nach den Lizenzbedingungen keine Rechte Dritter entgegenstehen.
(2) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Digelite beseitigt Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung, durch eine neue Fassung oder durch eine Umgehungslösung, die die vertragsgemäße Nutzung erlaubt. Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der Art des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach § 13.
(3) Keine Mängel sind Störungen, die beruhen auf
- Änderungen der Software durch den Kunden oder Dritte;
- Systemumgebungen außerhalb der Systemvoraussetzungen;
- anderen Plugins, Themes oder Diensten Dritter;
- der unterlassenen Installation einer bereitgestellten Aktualisierung.
(4) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Bereitstellung der Software bzw. der jeweiligen Aktualisierung. Das gilt nicht in den Fällen des § 13 Abs. 1 und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
§ 13 Haftung
(1) Digelite haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- nach dem Produkthaftungsgesetz;
- im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Digelite nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Bei Datenverlust haftet Digelite nur für den Aufwand, der bei einer Datensicherung nach § 4 Abs. 2 der Lizenzbedingungen zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Digelite.
§ 14 Verstöße, Sperre und Vertragsstrafe
(1) Verstößt der Kunde gegen § 2 Abs. 3 der Lizenzbedingungen oder gegen § 11a, darf Digelite die betroffenen Lizenzschlüssel für Aktualisierungen und Support sperren, bis der Verstoß beendet ist. Bei einem schwerwiegenden Verstoß, insbesondere bei Weitergabe oder Veröffentlichung der Software (§ 2 Abs. 3 Buchst. c bis f der Lizenzbedingungen), kann Digelite den Vertrag nach erfolgloser Abmahnung aus wichtigem Grund kündigen. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn dem Kunden die Unzulässigkeit seines Handelns offensichtlich war. Mit der Kündigung erlischt das Nutzungsrecht des Kunden. Der Kunde muss die Software dann deinstallieren und alle Kopien löschen. Nutzungsrechte, die Endkunden nach § 11a erworben haben, bleiben unberührt.
(2) Für jeden schuldhaften Verstoß gegen § 2 Abs. 3 Buchst. b bis g der Lizenzbedingungen oder gegen § 11a Abs. 1 verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe. Digelite bestimmt ihre Höhe nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Dauer des Verstoßes. Im Streitfall überprüft das zuständige Gericht die Angemessenheit. Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch wegen desselben Verstoßes angerechnet.
(3) Weitergehende Ansprüche von Digelite, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, bleiben unberührt.
§ 15 Frühere Fassungen der Software
Fassungen der Software, die Digelite ausdrücklich unter der GNU General Public License ausgeliefert hat, behalten diese Lizenz. Für alle Fassungen ab Version 1.0.0 gelten diese Bedingungen und die Lizenzbedingungen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Digelite in Westerkappeln. Digelite darf auch am Sitz des Kunden klagen.
(3) Digelite kann dem Kunden geänderte Bedingungen für künftige Verlängerungen des Update-Zeitraums mindestens sechs Wochen vor Beginn des neuen Zeitraums in Textform anbieten. Sie gelten nur, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Stimmt der Kunde nicht zu, gelten die bisherigen Bedingungen weiter. Die Nutzung der Software und die Freischaltung weiterer Websites hängen nicht von der Zustimmung ab. Das Kündigungsrecht beider Parteien nach § 5 Abs. 2 bleibt unberührt. Bereits erworbene Nutzungsrechte an überlassenen Fassungen bleiben in jedem Fall unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(5) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
